Die Preisangebote erlangen erst durch unsere Auftragsbestätigung Verbind- lichkeit. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
Zahlungsbedingungen: Die Rechnung wird unter dem Tage des Abgangs der Ware, bzw. der Teillieferung ausgestellt. Liegt bei der Fertigstellung oder nach eintretender Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor, oder wird die Ware bei der Druckerei eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei Zahlungen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum kann ein Skonto bis zu 2 % gewährt werden. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten, fälligen Forderungen zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten verwendet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto an. Skonto kann trotz Einhaltung genannter Zahlungsfristen dann nicht abgezogen werden, wenn eine fällige Rechnung noch offen ist. Beträge für Einzelaufträge bis zu netto 200,– € sind bei Lieferung zahlbar. Bei kleinen Beträgen und Abrufungen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorhe- riger Vereinbarung. Kundenakzepte werden für die ersten 30 Tage spesenfrei angenommen. Die Spesen für den Rest der Laufzeit gehen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten. Wechsel und Akzepte wer- den stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Bei größeren Aufträgen wer- den, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder beson- derer Materialien durch die Druckerei hat diese das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei der Druckerei eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- verhältnissen des Auftraggebers bekannt, so steht der Druckerei das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der nicht fälligen Rechnungen zu verlan- gen. Desgleichen hat die Druckerei das Recht, die Weiterarbeit an den laufen- den Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Bestellers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur
vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür
gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Druckerei. Sie darf ohne
Zustimmung der Druckerei weder verpfändet noch zur Sicherstellung
übereignet werden. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien
jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen der Druckerei mit der
Übergabe ein Pfandrecht bestellt. Urheberrecht: Das Urheberrecht und das
Recht der Vervielfältigung in jeg- lichem Verfahren und zu jeglichem
Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dgl., verbleibt
vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung bei uns. Für die Prüfung
des Rechtes der Vervielfältigung der Druckvorlagen ist der Auftraggeber
allein verantwortlich. Nachdruck oder Vervielfältigung, gleichgültig in
welchem Verfahren, auch derjenigen Liefe - rungen, die nicht Gegenstand
eines Urheberrechts oder eines gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne
unsere Genehmigung nicht zulässig. Negative und Positive, desgleichen
Klischees, Matern, Stanzen usw. sowie Zwischenprodukte bleiben unser
Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremde
Druckvorlagen und Speichermedien aller Art, Manuskripte und ande- re
Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen
4 Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.
Musterschutz: An unseren, ausschließlich zum Zweck des Angebotes vertraulich übermittelten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, Modelle etc.) behalten wir uns ausdrücklich alle Rechte (Eigentums-, Urheber- und Erfinderrechte) vor; diese Unterlagen dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung Dritten, insbesondere Konkurrenzfirmen nicht zugänglich gemacht, nicht kopiert oder vervielfältigt oder zur Selbstanfertigung des Angebotsobjektes bzw. einzelner Teile davon benutzt werden. Bei Feststellung von Zuwiderhandlungen sehen wir uns gezwungen, diese nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sofort gerichtlich zu verfolgen.
Skizzen: Entwürfe, Probedrucke und Muster werden
berechnet, auch wenn der
Auftrag nicht erteilt wird.
Periodische Arbeiten: Soweit für periodische Arbeiten
nicht besondere vertrag- liche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als
gewerbeüblich Folgendes: Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die
keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde,
können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines
Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche
Rechnungsbetrag über 250,– € liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3
Monate zum Schluss des Kalendervierteljahres. Bei Zeitschriften erfolgt
Abrechnung für jede Nummer. Für derartige Aufträge hat die Zahlung des
Rechnungsbetrages innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu
erfolgen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Lieferfrist:
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten
Zeiträumen bemessene Lieferfrist, so beginnt diese mit dem Tag der
Auftrags- bestätigung. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke,
Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit
jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber
bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der
Auftraggeber nach der Auftrags- bestätigung Änderungen des Auftrages,
welche die Anfertigungsdauer beein - flusst, so beginnt eine neue
Lieferzeit. Für Überschreitung der Lieferfrist sind wir nicht
verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderungen
des Auftrages oder durch Betriebsstörung infolge höherer Gewalt, z. B.
Heizstoff- und Strommangel, Arbeitsniederlegung usw., verursacht wird.
Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den
Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstehenden
Schaden verantwortlich zu machen.
Lieferungsverzug: Kommt die Druckerei in Lieferungsverzug, so ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgange- nen Gewinns kann er nicht verlangen.
Korrekturabzüge: Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und mit der Druckreiferklärung zurück- zusenden. Wir haften nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden solche, vom Setzer nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Ab - änderungen, insbesondere Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgeblich. Bei kleineren Druckaufträgen übersenden wir nur auf Verlangen einen Korrekturabzug. Wird ein Korrekturabzug nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
Versicherungen: Wenn die der Druckerei übergebenen Manuskripte, Originale, Speichermedien, Druckstöcke, Papiere usw., zur Aufbewahrung übergebenen Stehsätze, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
Firmenzeichen: Wir behalten uns das Recht vor, unseren
Firmentext, das Firmenzeichen oder unsere Betriebskenn-Nummer nach Maßgabe
entsprechen- der Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf
Lieferungen aller Art anzubringen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage lassen sich
bei der Eigenart des Druckgewerbes nicht vermeiden; sie werden bei der
Rechnungserteilung zu- oder abgerechnet.
Abnahmeverzug: Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme
in Verzug, so ste- hen der Druckerei die Rechte aus § 326 BGB zu.
Stattdessen steht der Druckerei aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur
teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz
zu verlangen.
Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb angemessener Frist nach
Fertigstellungsanzeige bzw. avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist
ein Versand infolge von Umständen, die die Druckerei nicht zu vertreten
hat, län- gere Zeit unmöglich, dann ist die Druckerei berechtigt, die
Lieferung für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf
Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
Verpackung und Versand: Verpackung aus Papier oder
Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten
und Ballenbretter werden, wenn die Zurücksendung in gutem Zustand frei
Druckerei innerhalb
4 Wochen erfolgt, bis zu zwei Dritteln des berechneten Preises
gutgeschrieben. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers,
und zwar frei Haus bzw. Bahnstation des Druckortes, soweit nichts anderes
vereinbart ist. Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das
Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei
Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt und buchbinderische
Verarbeitung unser Eigentum. Vom Auf- traggeber beschafftes Material,
gleichviel welcher Art, ist frei Haus zu liefern. Transportversicherung
wird von der Druckerei nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des
Auftraggebers vorgenommen.
Beanstandungen: Beanstandungen sind nur innerhalb einer
Woche (5 Ar- beitstagen) nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des
Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn
Ausfallmuster über- sandt wurden. Mängel eines Teils der Lieferung können
nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es besteht das Recht
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach
unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen die
Druckerei geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei
Monaten, nachdem die Ware die Druckerei verlassen hat, bei der Druckerei
eintrifft.
Erfolgt der Versand der Ware über Dritte und erhalten wir keinen
Lieferschein über den Empfang der Ware spätestens am nächsten Tag nach
Empfang der Ware, so gehen wir davon aus, dass die Ware ab dem 3. Tage nach
Versendung mängelfrei von Ihnen abgenommen wurde.
Abweichungen in der Beschaffenheit des Papiers oder sonstiger Materialien
kön- nen nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der
zustän- digen Lieferantenverbände für zulässig erklärt sind oder soweit sie
auf durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und
Auflage beruhen. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige
Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge.
Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem
Auflagendruck. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der
Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung
usw. haftet die Druckerei nur inso- weit, als Mängel der Materialien vor
deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Soweit bestimmte
Sonderarbeiten (Cellophanieren, Gummieren, Spiralheftungen usw.) durch eine
dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der
einschlägigen Branche.
Auf-Lager-Nehmen: Das Auf-Lager-Nehmen von Druckarbeiten, das Speichern des Satzes und druckfähiger Daten sowie das Aufbewahren von Druckplatten aller Art nach Auftragserledigung erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten. Für fremde Druckvorlagen und Speichermedien aller Art, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht angefordert sind, übernehmen wir keine Haftung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Apolda.